Faltanlagen sind sozusagen die Königsdisziplin der Öffnungselemente, weil mit ihnen eine nahezu vollständige Öffnung erreicht werden kann.
Während bei Schiebeanlagen immer mindestens ein Flügel stehen bleibt und somit den Durchgang einschränkt, bleibt bei Faltanlagen nur das kleine Paket der zusammengefalteten Flügel stehen.
Sie können wählen, ob die Faltanlage nach innen oder nach außen öffnen soll.
Bei Anlagen mit ungerader Flügelanzahl ist ein Flügel als Gehflügel nutzbar. Das heißt, dass Sie einen Faltflügel wie eine Tür benutzen können, ohne die komplette Anlage falten zu müssen.
Die Faltanlage F46 hat eine Flügelstärke von 46 Millimetern und ist nicht thermisch getrennt. Das heißt, dass diese Faltanlage keine Dämmung bzw. Wärmeschutz bietet.
Mit einer Faltanlage kann man mit wenigen Handgriffen einen großzügige Öffnung durch das Zusammenfalten der einzelnen Flügel erreichen. Ebenso einfach ist das Wiederverschließen der Öffnung durch das Schließen der Faltanlage.